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Baden-Württemberg
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1 K 23-23
Mehrfamilienhaus
Flürleweg 13, 75050 Gemmingen - Stebbach
siehe Beschreibung
Allgemeine Informationen
Versteigerungsart:
Zwangsvollstreckung
Aktenzeichen:
1 K 23-23
Adresse:
Flürleweg 13, 75050 Gemmingen - Stebbach
Wohn-/Nutzfläche:
358.42
Baujahr:
1996
Beschreibung:
Wohnhaus mit 6 Wohnungen, Baujahr 1996, 2 Wohnungen im UG (jeweils ca. 45,51 m² Wohnfläche), 2 Wohnungen im EG (jeweils ca. 67,9 m² Wohnfläche) und 2 Wohnungen im DG (jeweils ca. 65,8 m² Wohnfläche). Im UG befinden sich weiterhin 6 Abstellräume sowie 2 Waschküchen. Ein Doppelcarport sowie eine Doppelgarage mit zwei Einzelgaragen ohne Trennwände sind vorhanden. Weiterhin befinden sich 4 weitere Stellplätze im offenen Außenbereich.
Verkehrswert:
siehe Beschreibung
Gerichts Informationen
Amtsgericht:
Heilbronn
Versteigerungsort:
Amtsgericht Heilbronn, Knorrstraße 1, 74074 Heilbronn, 6, Sitzungssaal
Versteigerungstermin:
Dienstag, 11. Feb. 2025, 10:00
Dateien
Infrastruktur (Suchradius: 10 km)
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Sicherheitsinweis
Hinweis:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2446097642414, Az. 1 K 23/23, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Grundbucheintragung:
- Eingetragen im Grundbuch von Stebbach Blatt 1668 BV Nr. 1
lfd. Nr. 1
Gemarkung Stebbach, Flurstück 5515/5
Gebäude- und Freifläche
Flürleweg 13, 75050 Gemmingen (Stebbach)
Größe: 601 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Wohnhaus mit 6 Wohnungen, Baujahr 1996, 2 Wohnungen im UG (jeweils ca. 45,51 m² Wohnfläche), 2 Wohnungen im EG (jeweils ca. 67,9 m² Wohnfläche) und 2 Wohnungen im DG (jeweils ca. 65,8 m² Wohnfläche). Im UG befinden sich weiterhin 6 Abstellräume sowie 2 Waschküchen. Ein Doppelcarport sowie eine Doppelgarage mit zwei Einzelgaragen ohne Trennwände sind vorhanden. Weiterhin befinden sich 4 weitere Stellplätze im offenen Außenbereich.
Verkehrswert: 965.400,00 €,
davon entfällt auf Zubehör: 2.400,00 € (6 x Einbauküche à ca. 400,00 € Zeitwert). - Eingetragen im Grundbuch von Stebbach Blatt 1668 BV Nr. 2 zu 1 - 6/18 Miteigentumsanteil an
lfd. Nr. 2
Gemarkung Stebbach, Flurstück 5515/6
Gebäude- und Freifläche
Flürleweg, 75050 Gemmingen (Stebbach)
Größe: 248 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Miteigentumsanteil an einer gemeinschaftlichen Zufahrtsfläche zum Haus, befestigt mit Betonverbundsteinpflaster.
Verkehrswert: 7.000,00 €
Hinweise:
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg mit den Verwendungszweckangaben:
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank: Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: 2446097642414, Az. 1 K 23/23, AG Heilbronn
Eine Zuordnung der Zahlung kann nicht erfolgen, wenn der obige Verwendungszweck nicht vollständig in der Überweisung wiedergegeben wird.
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (spätestens 1 Woche vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund des ab 01.01.2023 geänderten Buchungswesen bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt die Rückzahlung der geleisteten Sicherheit voraussichtlich frühestens nach ca. vier Wochen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.